1. Auf Anforderung wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Richtpreis. Maßgebend für die Berechnung sind die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen.
  2. Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Dienstleistung zu bezahlen.
  3. Ab Fälligkeit können Kaufleuten Fälligkeitszinsen in Höhe des jeweils gültigen bankenüblichen Zinssatzes für kurzfristige Kredite berechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Eule Lokalisierung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber nicht eine niedrigere Zinsbelastung nachweist. Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
  4. Eule Lokalisierung GmbH kann bei umfangreichen Dienstleistungen einen Vorschuss verlangen, der für die Vorbereitung und Durchführung der Dienstleitung notwendig ist. Bei einem Auftragsvolumen über EURO 25.000 ist vom Auftraggeber im Regelfall ein Vorschuss in Höhe von einem Drittel des Auftragsvolumens zu zahlen. In begründeten Fällen kann Eule Lokalisierung GmbH die Übermittlung der Dienstleistungen von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
  5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Für Fehler in Dienstleistungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafter Unterlagen verursacht werden, übernimmt Eule Lokalisierung GmbH keine Haftung. Im Übrigen haftet Eule Lokalisierung GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten für voraussehbare Schäden ein. Im letzteren Fall ist Haftung jedoch bei Vermögensschäden auf den Betrag des Honorars für die entsprechende Dienstleistung begrenzt.
  7. Kann die Dienstleistung infolge höherer Gewalt sowie sonstiger unabwendbarer Ereignisse, die von Eule Lokalisierung GmbH nicht zu vertreten sind, nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbracht werden, entfällt jegliche Haftung. Dies gilt auch für den Verlust der uns übergebenen Unterlagen durch von uns nicht zu vertretende Umstände.

  1. Wird Eule Lokalisierung GmbH aufgrund einer geleisteten Dienstleistung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Eule Lokalisierung GmbH im vollen Umfang von der Haftung freizustellen, soweit den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
  2. Eule Lokalisierung GmbH behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Dienstleistung enthaltenen Mängeln und von Eule Lokalisierung GmbH zu verantwortenden Mängeln, die Eule Lokalisierung GmbH innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen wird. Der Anspruch von Nachbesserung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von einer Woche ab Kenntnis vom Mangel geltend gemacht werden.
    Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung / Ersatzlieferung in angemessener Frist leben die Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    Besondere Terminwünsche müssen vorher von Eule Lokalisierung GmbH bestätigt werden.
  3. Mit der Übermittlung der geleisteten Dienstleistung an den Auftraggeber geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Eule Lokalisierung GmbH abzuwerben.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung erhält der Auftraggeber keine Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Dienstleistung. Eule Lokalisierung GmbH behält sich seine Urheberrechte (§3 UrhG) an der Dienstleistung vor.
  6. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Eule Lokalisierung GmbH. Erfüllungsort ist bei Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten ebenfalls der Sitz von Eule Lokalisierung GmbH.
  7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen ist das UN-Kaufrecht.
  8. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sie sind hier: Start AGB AGB-2

©2009 Eule Lokalisierung GmbH